Herrn Justizminister Behrens (persönlich)
Martin-Luther-Platz 40
D- 40212 Düsseldorf
23.8.1997
Sehr geehrter Herr Justizminister
Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger 52 jähriger
Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft und der Vereinigung
Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler mit höchstem
Interesse an Gehirnforschung und Psychosomatik, bei kritischem Verstand mit
den rein biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers seit geraumer Zeit befaßt,
habe ich den Strafgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Köln gegen Dr. med.
Ryke Geerd Hamer am 20. und 22. August 1997 als Prozeßbeobachter persönlich
beigewohnt.
Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau der Prozeßführung,
durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden
(Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter weder durch ihre persönliche
Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit des juristischen
Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem eigentlichen
Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin wissenschaftlich-öffentlichen
unüberprüften Erkenntnissen Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem
eigenen beschränkten Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen
Erkrankungen bewahrheitet haben, als gewachsen zeigten.
Während dieser zwei Prozeßtage verdichtete sich der
beklemmende Verdacht, daß hier unter einem Mantel der Legalität (strategische
Einengung - Aburteilung ausschließlich anhand des deutschen Heilpraktikergesetzes
aus der Zeit des Dritten Reiches) einer der möglicherweise bedeutendsten
naturwissenschaftlichen Geister des ausgehenden 20. Jahrhunderts als Arzt und
Wissenschaftler der immer offenkundlicher in steigender Zahl an unheilbaren
Krankheiten leidenden Bevölkerung entzogen werden soll.
Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer naturwissenschaftlicher
Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global bahnbrechender Bedeutung
sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache Lektüre seiner
grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache abgefaßt sind,
in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte, wurde sowohl
von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten in einer vorverurteilenden
Manier schockierend respekt- und würdelos begegnet, wie es allenfalls mittelalterlich
an den Pranger gestellten Übeltätern widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute
bedienten sich an diesem großen und an einem Teil der bereits dafür
vorbe-stimmten und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen wie
in einem Jahrmarktstreiben, das nur schon die akustische Störungsfreiheit
des Verhandlungsablaufes ständig schwer beeinträchtigte.
Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst widerliche
Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits präpariert
war und in exakt prognostierbarer Form bereits abends und am nächsten Tag
als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung und als Rufmord ausgestoßen
wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag Staatsanwaltschaft und Richter
für jeden Beobachter fühlbar in ihrer Legitimation unheilvoll gestärkt
erschienen, diesem "Angeklagten" als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit
zu begegnen.
Würden Sie es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte, der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf sich dann die Presse berauscht stürzte!? -
Herr Justizminister, dies geschah nun wirklich, und es war ganz
nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte die deutsche Justiz!
Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume stehen, daß
diesem großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung seitens
des Gerichtes der ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte aberkannt wurde:
- die durch seine berufliche und existentielle Verfolgung entstandene Gewissensnot
des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not des Gegenübers und deren
Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines - notabene nach wie vor ungeklärten
medizinischen Schulenstreits - wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens",
die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt
in der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als
Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser
Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der
Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und
er auch nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen
(deren Befolgung Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen
hat) angenommen hat. -
Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere Situation
eines wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen hat,
gewürdigt, und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug
der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen
des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung.
Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag
um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des Gerichtes,
einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt auf ein jüngstes
Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung
formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch
der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den gleichgestellten
schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde der Gebrauch von Cannabis
durch den Richter entpönalisierbar - so seien die ärztlichen Begegnungen
Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten, die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung
auswirken, der Strafbarkeit innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der
Vorsitzende fassungs- und begründungslos die Verhandlung brüsk und
rüde ab, ließ konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er
brach die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen
Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen
hätte herausfordern müssen.
Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber,
daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und
der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß
mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen
Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt.
Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler,
Zeitgenosse und Bürger eines demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter
Herr Justizminister, tief beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische
Staatswesen Ihres Landes, um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der
BRD, da der schwer lastende Verdacht sich einstellte, daß dieser große,
den die BRD hervorgebracht hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert
hinein als großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt
ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie,
im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben
noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche
Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag
Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer nicht
das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe an Freiheitsberaubung
vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen Gefangenen erster Größenordnung
einkerkert.
Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der anerkannten Medizin,
sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der naturwissenschaftlichen
Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur Gehilfenschaft und stellvertretenden
"Entsorgung" dieser Bedrohung bisheriger medizinischer Überzeugung
brauchen, sorgen Sie für die Einhaltung der Grundrechte auf ein gerechtes
Verfahren und dafür, daß die seit über 10 Jahren rechtskräftige
Verurteilung der Universität Tübingen, die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische
Überprüfung der Hamer'schen Erkenntnisse vornehmen zu müssen
(an der ich selber wie jeder Mediziner hochgradig und einzig interessiert bin),
auch vollzogen wird. Sorgen Sie für einen menschenrechtskonformen Prozeß,
der die endliche Rehabilitierung und sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd
Hamers zur Folge haben wird, wofür Ihnen in Bälde Millionen von Menschen,
deren gesundheitliche Not ohne wirkliche Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit,
ihren tiefen Dank schulden werden.
H ochachtungsvoll
(Dr. med. H. U. Leuzinger)
z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln -Ossendorf
Herrn Rechtsanwalt W. Mendel, Strafverteidiger Dr. Hamers, D- 47799 Krefeld