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Europäisches Zentrum für Frieden und Entwicklung
Universität für Frieden der Vereinten Nationen
ECPD Institut für präventive Medizin
Direktor: Prof. Dr. med. Dr. phil. Grossarth-Maticek
Gutachten für Günter Heiß
Reichenaustr. 30
78224 Singen
Betrifft: Behandlung von Frau Dr. Gebert-Heiß im Singener Hegauklinikum
Ich beziehe mich auf die in fünf Seiten zusammengefasste Information
von Herrn Günter Heiß mit der Überschrift "Hoffnung
und Tod", in dem er die Krankheitsgeschichte und die Behandlung seiner
Frau Dr. med. Gebert ausführlich beschreibt. Ich halte den sehr detaillierten
Bericht für exakt, ehrlich und glaubwürdig. Allerdings ist es
nicht in meinem Kompetenzbereich, den Wahrheitsgehalt der Informationen
zu bestätigen oder zu widerlegen. Somit geht mein Gutachten von der
Annahme der Glaubwürdigkeit und der Wahrhaftigkeit der Aussage von
Herrn Günter Heiß aus.
Ich möchte mich außerdem in diesem Gutachten nur auf
einen zentralen Punkt beziehen, nämlich über die Art der Mitteilung
der Diagnose und Prognose eines Arztes Frau Dr. Gebert gegenüber,
die sich zu diesem Zeitpunkt in einem äußerst schweren körperlichen
Zustand befand. Die Krankheitsgeschichte und der körperliche Zustand
zu diesem Zeitpunkt sind von Herrn Günter Heiß in seiner fünf-seitigen
Zusammenfassung so exakt beschrieben, dass ich hier auf eine zusammenfassende
Wiederholung verzichten möchte und auf die Originalquelle hinweise.
Wortwörtlich soll der Oberarzt der Frauenklinik Folgendes zu Frau
Gebert gesagt haben: "Frau Dr. Gebert, wir können für
Sie nichts mehr tun. Nachdem wir die Röntgenaufnahmen gesehen haben,
ist Ihre Lunge absolut verkrebst und Sie haben keine Chance mehr. Wir
können Sie nur noch unterstützen im Bereich der Sterbebegleitung.
Wir spritzen Ihnen nun eine Morphiumspritze, um Ihnen die Schmerzen zu
ersparen."
Die Mitteilung der katastrophalen medizinischen Lage führte bei Frau
Dr. Gebert offensichtlich zur Resignation und Aufgabe der Kampfbereitschaft
gegen die Erkrankung. Auch weitere Richtigstellungen würden auf Grund
der vorhergehenden Information bei einer Ärztin nicht mehr glaubwürdig
klingen, weil sie annehmen musste, dass ihr nicht mehr die volle Wahrheit
gesagt wird. Wenn einem Krebspatienten Informationen über einen katastrophalen
medizinischen Zustand und völlige Hoffnungslosigkeit in Bezug auf
die Krankheit mitgeteilt werden, dann besteht die erhöhte Gefahr,
dass sich die Lebensqualität bei einem Teil der Krebspatienten erheblich
verringert und es kann sogar zur Verkürzung der Lebensdauer kommen.
(R. Grossarth-Maticek (2000) Autonomietraining. Gesundheit und Problemlösung
durch Anregung der Selbstregulation. Berlin: de Gruyter).
Im Fall von Frau Dr. Gebert besteht sogar eine hohe Wahrscheinlichkeit,
dass die Lungen gar nicht voller Krebsmetastasen war und dass die Mitteilung
über den katastrophalen medizinischen Zustand eines metastasierenden
Karzinoms in der Lunge auf Grund einer gravierenden Fehldiagnose zustande
kam. Eine Mitteilung, wie sie der Oberarzt Frau Dr. Gebert gegenüber
unternommen hat, ist völlig unabhängig von der individuellen
Motivation eine allerschwerste seelisch-körperliche Verletzung und
das in einem Zustand, in dem eine Person einer erhöhten schonenden
Fürsorglichkeit bedarf.
Möglicherweise ist es in der modernen Medizin noch nicht
genügend bekannt, dass eine Information, die extremen Stress, Resignation
und Hoffnungslosigkeit hervorrufen kann, und die in einer Situation der
Hilflosigkeit und der Unfähigkeit der Stressbewältigung gegeben
wird, vor allergrößter krankheitsverschlechternder Funktion
sein kann.
In der deutschen und internationalen Medizin gibt es eine überwiegende
Anzahl von hoch engagierten Ärzten, die alles Erdenklichen für
ihre Patienten tun und von diesen immer wieder tiefe Dankbarkeit erfahren.
Leider gibt es immer wieder relativ seltene Fälle, in denen die Ärzte
den Patienten katastrophale Diagnosen in einer Situation mitteilen, in
der die Patienten nicht mehr fähig sind, die enorme Überforderung
durch solche Informationen zu bewältigen. Da es sich in solchen Fällen
zweifellos um seelisch-körperliche Verletzungen mit erheblichen negativen
Folgen handelt, wäre es aus meiner Sicht äußerst begrüßenswert,
wenn die Justiz nicht schonende, den Patienten traumatisierende und völlig
überfordernde ärztliche Information unter erhebliche Strafe
stellen könnte.
Aus diesem Grund würde ich es als Wissenschaftler begrüßen,
wenn ich der Justiz eine Anregung geben könnte zu überlegen,
ob der Oberarzt für seine traumatisierende, medizinisch nicht begründete
Informationsmitteilung, die eine offensichtliche Überforderung und
Resignation bei Frau Dr. Gebert hervorgerufen hat, unter Strafe gesetzt
werden sollte - möglicherweise bis zum Entzug der Approbation. Mir
geht es keineswegs um Strafgelüste dem Oberarzt gegenüber, der
mit Sicherheit in seinem Leben sehr wertvolle Arbeit geleistet hat. Es
geht mir um den Wunsch, ein Exempel zu statuieren, das als Abschreckung
und Denkanstoß für einige Ärzte, die aus welchem Grund
auch immer den Patienten in einem Zustand von Schutzbedürftigkeit
und extremer Bewältigungsunfähigkeit traumatisierende Informationen
mitteilen (einerlei, ob dies aus Wahrheitsliebe oder einem pathologischen
Sadismus eines Arztes geschieht).
Dr. med. Dr. phil. Grossarth-Maticek
Professor für präventive Medizin
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